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Sandra Gast
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Murx Pickwick
Anmeldedatum: 17.07.2007 Beiträge: 127
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Verfasst am: 10.09.2007, 20:05 Titel: |
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Was soll das bringen, wenn nach Gutdünken und Faulheit entschieden wird, ob eingegriffen wird oder nicht?
Ich hab es genauso erlebt, daß im Bekanntenkreis ein Kind nach Tod der Eltern ins Kinderheim kam, trotzdem Verwandte da waren, die das Kind weitaus besser hätten aufziehen können, wie ich es hier erlebt hab, daß bei den Behörden tatsächlich vernachlässigte Kinder weiterhin bei ihrer Mutter bleiben - egal, ob sie nun zwischen Hundedreck und Glasscherben leben müssen oder nicht ...
Ich befürchte, daß so eher die falschen Kinder rausgefischt werden und von den Eltern getrennt werden - auch wenn es den Kindern danach gesundheitlich und seelisch schlechter geht ... die Härtefälle sind meiner Meinung nach größtenteils auch ohne diese Meldepflicht bekannt und es geschieht zum Teil trotzdem nix.
Oder seh ich das Ganze zu schwarz? |
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Sandra Gast
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Verfasst am: 10.09.2007, 20:10 Titel: |
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Hallo Murx ,
ich bezweifle, dass die vorgeschobenen Gründe für den U-Zwang die richtigen sind. |
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Mali

Anmeldedatum: 08.01.2008 Beiträge: 27 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 17.08.2008, 16:12 Titel: |
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| Das ist eine Sauerei, dass Ärzte eine Pflicht sind. Wenn da mal nicht die Pharmakonzerne im Nacken stehen... (Mal abgesehen von den 10 € Quartalsgebühren...) |
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Rrb
Anmeldedatum: 17.05.2009 Beiträge: 59 Wohnort: 73540 Heubach
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Verfasst am: 17.05.2009, 17:49 Titel: |
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Die 10 € Quartalsgebür fallen doch für Kinder nicht an, oder? Und was sollten Pharmakonzerne von so einer Untersuchung haben?
Der Staat, also wir, hat eine Fürsorgepflicht. Wie könnten wir, also der Staat, dieser Pflicht nachkommen ohne die Augen auf zu machen? |
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